Informationen zur aktuellen Situation
Aktuelles zum Corona-Virus
Update vom 03.02.2021 18:00 Uhr
E-Learning wird per befristetem Erlass des Verkehrsministeriums vorübergehend gestattet.
Möglich sind:
- Beratung und Anmeldung im Büro,
- Fahrstunden,
- Perfektionsfahrten,
- Überprüfungsfahrten (1000 km)
- Theorieprüfungen
- Fahrprüfungen
- Online Theoriekurse
- Online Begleiterschulungen
- Fahrsicherheitstrainings
Übungs- u Ausbildungsfahrten-Bescheide verlängert bis 30. Sept 2021
Beim Begleiteten Fahren mit Eltern bzw mit Angehörigen kommt eine Fristverlängerung. Führerschein-Bewerber mit Bescheiden, die nach dem 31. Mai 2020 abgelaufen sind oder ablaufen würden, werden die Möglichkeit haben, weiterhin bis 30. September 2021 Übungs- und Ausbildungsfahrten durchzuführen. Es wurde ein parlamentarischer Initiativantrag eingebracht, der eine neue Covid 19 Regelung für die Verlängerung von Bescheiden für Übungsfahrten (gem § 122 KFG) und L17-Ausbildungsfahrten (gem § 19 FSG) schafft. Solche Bewilligungen dürfen gem § 122 Abs 3 KFG nur einmal und für nicht länger als 18 Monate erteilt werden. Nun werden diese Bewilligungen großzügig per Gesetz verlängert.