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WEIHNACHTSKURS

27.12.2023 – 05.01.2024
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INFOS HIER ANFORDERN

Kurstage und Kurszeiten:

Modul Grundwissen:     Mi. 27.   bis   Sa. 30. Dezember und Di. 02 Jänner
Modul B:                         Mi. 03.   bis   Fr. 05. Jänner
jeweils in der Zeit  von 09:00 bis 12:30 Uhr
 
Um einen fixen Kursplatz zu haben ist eine verbindliche Anmeldung erforderlich.

Mindestalter 

  • Beginn der Ausbildung: frühestens 15 ½ Jahre
  • Den Führerschein bekommst du frühestens:
  • Mit 16 Jahren für A1-Motorräder
  • mit 17 Jahren für B-Kraftfahrzeuge

Berechtigungen

Ein Führerschein A1 berechtigt zum Lenken von 

  • Motorrädern mit oder ohne Beiwagen mit höchstens:
    • 125 cm³ Hubraum
    • 11 kW Motorleistung
    • 0,1 kW/kg Verhältnis Leistung / Eigengewicht

  • Dreirädrigen Kraftfahrzeuge mit höchstens 15 kW Leistung

Der Führerschein A1 umfasst auch den Füherschein AM.

Ein Führerschein B berechtigt zum Lenken von Kraftwagen (PKW, Kombi, Klein-LKW) mit höchstens:

  • 8 Plätzen für beförderte Personen und
  • 3,5 t höchstem zulässigem Gesamtgewicht

Ganz Easy die Theorie erlernen

Die theoretische Ausbildung setzt sich aus einem Kursteil mit 20 Unterrichtseinheiten für das Grundwissen GW, einem Kursteil mit 6 Unterrichteinheiten  für den klassenspezifischen Stoff A und einem Kursteil mit 12 Unterrichtseinheiten für den klassenspezifischen Stoff B zusammen. Anschließend ist eine Theorieprüfung abzulegen.

Die theoretische Prüfung findet mit PC im Multiple-Choice-Verfahren statt. 


BEACHTE: wenn du die Theorieprüfung bestanden hast, musst du innerhalb von 18 Monaten die praktische Prüfung bestehen. Sonst wäre die Theorieprüfung zu wiederholen!

Ganz Easy zur praktischen Ausbildung

HINWEIS: Aus haftungsrechtlichen Gründen bilden wir für die Klassen A1, A2, und A nur Personen aus, die sowohl Erfahrung im Mopedfahren haben, als auch größer als 1,65 m sind! Weiters weisen wir darauf hin, dass zum Lenken eines Motorrades geeignete Kleidung mit Protektoren zu tragen ist.

Führerschein A1:

Die praktische Ausbildung umfasst insgesamt mindestens 14 Unterrichtseinheiten. Diese finden auf dem Übungsplatz und (mindestens 10 Unterrichtseinheiten) im Straßenverkehr statt. Eventuell notwendige, zusätzliche Einheiten für die Prüfungsvorbereitung sind von den individuellen Fähigkeiten abhängig.

Führerschein B:

Die praktische Ausbildung umfasst 12 Unterrichtseinheiten auf dem Übungsplatz und als Ausfahrt auf der Straße. Danach folgt die Phase der begleiteten Ausbildungsfahrten:  

  • 3 x 1.000 Kilometer, wobei nach jeweils 1.000 Kilometern begleitende Schulungen in deiner Easy Drivers Fahrschule absolviert werden.

Alkoholbestimmungen

Für die Inbetriebnahme und das Lenken von Kraftfahrzeugen ist die Alkoholgrenze von bis zu 0,1 Promille bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres zu beachten. Danach gelten unter 0,5 Promille Blutalkoholwert.

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Die 2. Ausbildungsphase für die Klassen A1 und B - das Finale zur Perfektion

Wenn du zum ersten Mal eine der Motorradklassen (A1, A2, A) erwirbst, ist nach dem Führerscheinerwerb eine weitere Ausbildungsphase zu absolvieren.


Sie umfasst:

  • Ein eintägiges Fahrsicherheitstraining in Verbindung mit einem verkehrspsychologischen Gruppengespräch. Zeitraum : frühestens 2, spätestens  12 Monate nach Erhalt des Führerscheins.
  • Eine Perfektionsfahrt A1 bei Easy Drivers. Zeitraum:  4 bis 14 Monate nach Erhalt des Führerscheins.

Zusätzlich ist nach dem Führerscheinerwerb B ebenfalls eine weitere Ausbildungsphase zu absolvieren.

 

Sie umfasst:

  • Ein eintägiges Fahrsicherheitstraining in Verbindung mit einem verkehrspsychologischen Gruppengespräch. Zeitraum : frühestens 3, spätestens  9 Monate nach Erhalt des Führerscheins.
  • Eine Perfektionsfahrt B bei Easy Drivers. Zeitraum:  6 bis 12 Monate nach Erhalt des Führerscheins.

Easy going zur Behörde

Du benötigst:

  • für die Anmeldung: einen amtlichen Lichtbildausweis
  • bis zur Theorieprüfung: eine ärztliche Untersuchung
  • bis zur Praxisprüfung: einen Erste Hilfe - Kurs

Die Easy Drivers Stützpunkte erläutern gerne die Details und helfen Dir jederzeit mit Rat und Tat, wenn es um Behördliches geht.

 

Anforderungen an die Begleiter:

·         Höchstens 2 möglich

·         Müssen in einem Naheverhältnis zum Fahrschüler stehen

·         Müssen seit mindestens 7 Jahren den B-Führerschein besitzen

·         Dürfen in dieser Zeit keine schweren Verkehrsdelikte gesetzt haben