Bei der theoretischen Prüfung benötigst du auf alle Fälle deinen Pass oder Personalausweis im Original und ein EU-Norm Passbild, falls du es noch nicht im Büro abgegeben hast.
Dein Führerscheinantrag muss gestellt sein. Solltest du nicht österreichischer Staastbürger/innen sein, musst du diesen bei der Behörde (LPD-Tirol) stellen.
Bis spätesten eine Woche vor der Prüfung benötigen wir das ärztl. Gutachten im Büro.
Die Fahrprüfer/innen können bei der praktischen Fahrprüfung Fragen zum Fahrzeug stellen. Die Inhalte werden vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie vorgegeben und entsprechen nicht immer dem Stand der Technik. Die Verantwortung dafür liegt im Bereich des Bundesministeriums sowie den jeweiligen Bundesländern.
Die Fragen drehen sich alle um die einwandfreie technische Bedienbarkeit des Fahrzeuges. Dieser Teil der Fahrprüfung ist jedoch keine zusätzliche mündliche Theorieprüfung sondern soll lediglich der praktischen Anwendung des im Theorieteil gelernten dienen. Du bekommst aus drei verschiedenen Themenbereichen jeweils eine Frage gestellt, und zeigst dann am Fahrzeug vor, was gefragt ist. Das können Fragen zur Beleuchtung, Flüssigkeitsständen, Bremsanlagen oder ähnlichem sein.
Beachte auch die Kontrollleuchten im Fahrzeug, da diese wichtige Sicherheitshinweise geben.
Du musst außerdem mit den Einrichtungen des Prüfungsfahrzeuges vertraut sein und Schalter für Beleuchtung, Wischer, Scheibenwaschanlage, Blinker, Hupe, Lichthupe und Lüftungsanlage sowie Heizung bedienen können. Gewisse Sachen werden vorausgesetzt und nicht gefragt, sowie Beispielsweise das ordnungsgemäße Anlegen des Sicherheitsgurtes.
Die Gebühren für die Ausstellung der Bewilligungen für L17 bzw. L bzw. alle absolvierten Theorie- und Praxisprüfungen und die Ausstellung des Scheckkartenführerscheines werden von der Führerscheinbehörde bei bestandener Praxisprüfung amtlich vorgeschrieben und sind dorthin zu überweisen. Sie sind kein Bestandteil des bei der Fahrschule gebuchten Leistungspaketes!
Bewilligung von Übungsfahrten („L“)
€ 41,60, darin enthalten:
Antragsgebühr € 14,30, Zeugnisgebühr € 14,30, Bundesverwaltungsabgabe € 13,00
Für jede weiter erforderliche Beilage zusätzlich € 3,90
Bewilligung von Ausbildungsfahrten („L17“)
€ 35,10, darin enthalten:
Antragsgebühr € 14,30, Zeugnisgebühr € 14,30, Bundesverwaltungsabgabe € 6,50
Für jede weiter erforderliche Beilage zusätzlich € 3,90
Änderung von bestehenden Bewilligungen für „L“ oder „L17“ (z. B Begleiterwechsel)
Amtsgebühr € 14,30, Bundesverwaltungsabgabe € 6,50
Amtsgebühr für die Theorieprüfung
Je absolviertem Modul und Antritt € 5,50
Amtsgebühr für die Fahrprüfung
Für die Führerscheinklassen B oder BE pro Klasse und Antritt € 60,00
Ausstellung des Scheckkartenführerscheines durch die Behörde
Bei Ersterteilung der Lenkberechtigung € 60,50
Bei Ausdehnung einer Lenkberechtigung auf weitere Klassen € 49,50
Weitere Nebenkosten
Erste-Hilfe-Kurs: je nach Anbieter unterschiedlich
Ärztliche Untersuchung
Für die Führerscheinklassen B, A1, A2, A, BE oder F € 35,00
Die Arztkosten sind bei der Untersuchung direkt beim Arzt zu bezahlen.
Alle Angaben dienen nur der Information und sind ohne Gewähr!
Stand: 01.03.2024