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Wie kommen Ausländer und Asylwerber zu ihrem Führerschein?

Wir haben hier ein Dokument für dich zusammengefasst, ob du den Führerschein bei uns machen kannst.

Falls du den Führerschein im Ausland gemacht hast, und überlegst diesen umschreiben zu lassen, haben wir folgende Tipps für dich:

Grundsätzlich werden Führerscheine aus EU- bzw. EWR-Ländern in Österreich anerkannt. Das heißt sie müssen nicht umgeschrieben werden. 

Gültigkeit deines Führerscheins aus einem NICHT EU- bzw. EWR-Land:

  • Wenn du einen Wohnsitz in Österreich hast, ist der ausländische Führerschein 6 Monate ab Gründung des Wohnsitzes gültig. (Besitzer hat das 18. Lebensjahr vollendet, außer bei AM und L17)
  • Danach muss der Führerschein umgeschrieben werden, da er seine Gültigkeit verliert. Informiere dich dazu am besten bei der zuständigen Behörde, da dies nicht in jedem Fall möglich ist!

 

Wenn du keinen Wohnsitz in Österreich hast, ist dein ausländischer Führerschein 12 Monate ab Eintritt in das Bundesgebiet gültig. (Besitzer hat das 18. Lebensjahr vollendet, außer AM und L17)

Da die nötige Vorgangsweise von Fall zu Fall unterschiedlich ist, empfehlen wir dir das mit den zuständigen Behörden abzuklären.

 

Solltest du weitere Fragen zum Führerschein haben, dann schreib uns auf Facebook!